Allgemeine Geschäftsbedingungen & Hausordnung für die Veranstaltung „BezirksmusikFestival 2024“
Veranstalter: Musikverein 1871 Fremdingen e. V., Oettinger Straße 11, 86742 Fremdingen
Mit dem Erwerb eines Tickets zum “BezirksmusikFestival” akzeptiert der Käufer bzw. Ticketbesitzer die nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters:
I. Geltungsbereich
Das BezirksmusikFestival 2024 findet auf dem ausgewiesenen Veranstaltungsgelände in der Gemeinde Fremdingen statt. Das Veranstaltungsgelände umfasst den Parkplatz (inkl. Caravan-Stellplatz), den Zeltplatz und das Festivalgelände. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten auf dem kompletten Veranstaltungsgelände. Diese Bedingungen gelten für das BezirksmusikFestival 2024 vom 18. bis 21.07.2024.
Die AGB gelten zwischen dem Käufer einer Eintrittskarte („Besucher“) und dem Veranstalter. Durch den Kauf einer Eintrittskarte schließt der Besucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung. Bei Kauf mehrerer Eintrittskarten bei einem Verkaufsvorgang vertritt der Käufer die übrigen Besucher und der Veranstalter schließt mit jedem Besucher einen Vertrag über den Besuch der Veranstaltung. Jeder Besucher erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB und Hausordnung an.
II. Öffnungszeiten
- Festivalgelände:
- Freitag 16:30 Uhr bis 02:30 Uhr
- Samstag 11:30 Uhr bis 02:30 Uhr
- Sonntag 08:30 Uhr bis 22:30 Uhr
- Zeltplatz: Donnerstag, 18.07.2024, 15:00 Uhr bis Montag, 22.07.2024,09:00 Uhr
- Kasse (Tickets, Jugendschutz-Kontrolle, Presse, Gästeliste, Fundsachen):
- Donnerstag 15:00 bis 22:00 Uhr,
- Freitag ab 10:00 Uhr;
- Samstag ab 10:00 Uhr.
III. Tickets
- Ohne Ticket bzw. Festivalband ist kein Zutritt zum gesamten Veranstaltungsgelände (= Parkplatz, Zeltplatz, Festivalgelände) möglich. Am Sonntag ist ein Zutritt auch ohne Ticket möglich.
- Das Ticket wird am Haupteingang gegen ein Festivalband getauscht. Bei der Bandausgabe wird das Ticket entwertet und verliert danach seine Gültigkeit. Der Zutritt sowie ein erneutes Betreten des Festivalgeländes und des Campingplatzes sind nur mit einem gültigen und unversehrten Festivalband möglich.
- Beim Zutritt zum Veranstaltungs- und Festivalgelände kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt werden. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Alterskontrollen, Leibes- und Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Hierbei wird insbesondere auch geprüft, ob keine verbotenen Gegenstände (siehe VII.) mitgeführt werden. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.
- Der Erwerb der Tickets für den Weiterverkauf mit dem Ziel, sich selbst zu bereichern, ist nicht gestattet.
- Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung oder Weiterverarbeitung von Tickets ist ausdrücklich untersagt.
- Aus wichtigem oder besonderem Grund einem Besucher den Einlass zu verweigern, bleibt dem Veranstalter vorbehalten. Der Kartenpreis wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
- Bei Verlust des Tickets oder des Festivalbändchens erfolgt kein Ersatz.
- Eine Erstattung des Ticketpreises bei Nicht-Teilnahme am BLASIUS-Festival ist nicht möglich.
- Inhaber gefälschter Tickets erhalten keinen Zutritt zum Festival.
- Im Preis des Wochenendtickets ist der Zeltplatz inkludiert.
- Der Verkauf von Tickets erfolgt über den Onlineshop des Veranstalters unter www.blasius.online/shop sowie über autorisierte Vorverkaufsstellen.
- Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn der Veranstalter Eintrittskarten über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Besuchers beim Kauf einer Eintrittskarte. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.
- Bei speziellen Fragen zu Tickets kann nachgefragt werden unter: tickets@blasius.online.
IV. Absage, Verlegung oder Abbruch der Veranstaltung
- Der Veranstalter behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Veranstaltung aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Erkrankung von Künstlern, höhere Gewalt, ein von außen kommendes, unvorhersehbares, unbeherrschbares Ereignis, wie Krieg, Terror, Streik, Katastrophenwetter, Epidemie, Pandemie) im Vorfeld abzusagen bzw. zu verlegen. Sollte die Veranstaltung aufgrund des Covid 19-Virus (Corona-Pandemie) untersagt werden, ist der Veranstalter ebenfalls berechtigt die Veranstaltung nach IV.2. oder IV.3. abzusagen oder zu verlegen. IV.2. und IV.3 gelten entsprechend, wenn der Veranstalter aufgrund der Corona Pandemie nach Abwägung aller Umstände zu der Einschätzung gelangt, dass ein Festival abgesagt werden muss, insbesondere wegen einer Gefahr für Leib und Leben der am Festival Beteiligten oder der Festivalbesucher, aufgrund von Einreisebeschränkungen der am Festival Beteiligten oder der Festivalbesucher oder wegen Vertragskündigungen durch Dritte, wie Subunternehmer, für die der Veranstalter keinen Ersatz beschaffen kann. Wechselseitige Schadensersatzansprüche bestehen nicht.
- Sagt der Veranstalter die Veranstaltung gem. Ziff. IV.1 ab oder verlegt diese, so behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Der Veranstalter bietet die Möglichkeit, das Ticket für eine Folgeveranstaltung einzutauschen (=Tickettausch). Alternativ kann der Besucher von seinem Recht auf Rückgabe Gebrauch machen und eine Rückerstattung des Kaufpreises verlangen. Voraussetzung für einen Tickettausch bzw. eine Rückerstattung ist die fristgerechte Rücksendung des Originaltickets auf dem Postweg an den Veranstalter. Die Rücksendung der Tickets zur Geltendmachung eines Tausch- bzw. Rückerstattungsanspruchs muss bis spätestens zwei Monate nach Bekanntgabe der Absage bzw. Verlegung erfolgen.
- Im Falle der Absage, Verlegung oder des Abbruchs bzw. Programmänderung der Veranstaltung werden keine wie immer damit zusammenhängenden Kosten des Besuchers (wie etwa Nächtigungs-, Verpflegungs- und/oder Anfahrtskosten) ersetzt.
- Die Veranstaltung wird bei jeder Witterung durchgeführt. Sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit der Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Fall, sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
V. Hausrecht
Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie dem Ordnungs- und Sicherheitspersonal auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ausgeübt. Den Anweisungen des Veranstalters, Vertretern des Veranstalters und des Ordnungs- und Sicherheitspersonals ist immer Folge zu leisten.
VI. Parkplatzordnung
- Das Parken des PKW erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen.
- Mit dem Betreten / Befahren des Parkplatzes erkennt der Besucher die Parkplatzordnung sowie die einschlägig gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen an.
- Auf dem Parkplatz gilt die StVO.
- Der Parkplatz wird nicht überwacht. Ordner werden lediglich zur Einweisung der Festivalbesucher eingesetzt.
- Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Parkplatzes. Der Veranstalter stellt nur eine beschränkte Kapazität an Parkplätzen bereit.
- Das Parken ist nur auf den gekennzeichneten und genehmigten Parkflächen gestattet. Flucht- und Rettungswege müssen freigehalten werden.
- Für Caravans / Wohnmobile oder vergleichbare Gefährte existiert ein vom übrigen Parkplatz abgetrennter Bereich. Um vorherige Anmeldung unter office@blasius.online wird gebeten.
VII. Platzordnung Camping-/Zeltplatz
- Das Campen am Veranstaltungsort ist nur auf dem ausgewiesenen Zeltplatz gestattet und auf den umliegenden Wiesen bzw. Privatgelände strengstens verboten.
- Mit dem Zutritt zum Zeltplatz erklärt sich der Besucher mit der Platzordnung Camping-/Zeltplatz einverstanden.
- Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Betreten des Zeltplatzes außerhalb der unter II.2. genannten Öffnungszeiten.
- Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Zeltfläche. Das Reservieren von Flächen für andere Besucher ist nicht erlaubt.
- Die Besucher haben sich auf dem Zeltplatz so zu verhalten, dass sie andere Besucher weder belästigen, gefährden oder auf andere Weise beeinträchtigen.
- PKWs und andere motorisierte Fahrzeuge dürfen nicht auf dem Zeltplatz abgestellt werden. Hierfür ist ausschließlich der ausgewiesene Parkplatz vorgesehen. Auch zum Entladen der Fahrzeuge ist eine Zufahrt zum Zeltplatz nicht gestattet.
- Das Graben von Löchern jeglicher Art in die Wiese oder sonst. mutwillige Beschädigung ist generell untersagt.
- Das Anbinden bzw. Befestigen von Zelten, Pavillons und anderen Einrichtungsgegenständen am Bauzaun ist nicht gestattet.
- Müllabladungen jeglicher Art werden zur Anzeige gebracht.
- Jeder Inhaber eines Wochenendtickets ist verpflichtet, am Eingang ein Müllpfand in Höhe von EUR 5,00 zu hinterlegen, und erhält hierfür einen Müllbeutel sowie eine Pfandmarke ausgehändigt. Bei Rückgabe des mindestens halb gefüllten Müllbeutels und gegen Vorlage der Pfandmarke bei Verlassen der Veranstaltung an dem dafür vorgesehenen Sammelpunkt wird das hinterlegte Pfand wieder ausgehändigt. Die Öffnungszeiten der Müllsammelstelle werden vor Ort bekannt gegeben.
- Sanitäre Anlagen sind auf dem Zeltplatz und dem Festivalgelände vorhanden. Außerhalb dieser Anlagen seine Notdurft zu verrichten, ist nicht gestattet.
VIII. Jugendschutz
- Für die Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
- Auf dem gesamten Gelände gelten die folgenden Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes: 0–15-Jährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten auf das gesamte Gelände. 16- und 17-Jährige müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sein (Übertragung auf Dritte möglich).
- Bei Übertragung der Aufsichtspflicht gilt Folgendes zu beachten: Der Besucher trägt die alleinige Verantwortung für dessen Begleitpersonen, insbesondere wenn diese noch minderjährig, nicht voll geschäftsfähig oder sonst schutzbedürftig sind.
IX. Verbotene Gegenstände
- Da die Verletzungsgefahr sehr hoch ist, sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände (= Festivalgelände, Zeltplatz, Parkplatz) Glasflaschen verboten. Auf dem Festivalgelände sind ebenso Dosen, Plastikflaschen, Tetrapaks etc. nicht erlaubt.
- Pyrotechnische Gegenstände aller Art, Drogen, Gasflaschen, Gaskartuschen, Gaskocher, Grills, Waffen aller Art, brennbare Flüssigkeiten, Fackeln, sowie gefährliche und sperrige Gegenstände mitzubringen, ist strengstens verboten. Auch Aggregate zur Stromerzeugung sind auf dem Zeltplatz nicht gestattet.
- Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, verbotene Gegenstände für die Dauer der Veranstaltung einzuziehen.
- Auf dem kompletten Veranstaltungsgelände ist offenes Feuer strengstens verboten.
- Das Mitbringen von Haustieren ist untersagt.
- Campingstühle oder vergleichbares Zeltplatz-Mobiliar sind auf dem Festivalgelände nicht erlaubt.
X. Fotografieren und Filmen
- Professionelle Audio- und Videogeräte sowie Audio- und Videoaufnahmen sind ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet. Jeder Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
- Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Kleinbild-kameras oder Handy / Smartphone ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren.
- Das Herstellen von Film- und Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung ohne Genehmigung des Veranstalters ist verboten.
- Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen Berichterstattungen und Medien (inkl. Internet), sowie zu Werbezwecken, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters zu nutzen oder nutzen zu lassen. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.
XI. Erfüllung persönlicher Zutrittsvoraussetzungen
- Sind zur Gewährung des Zutritts zum Festivalgelände Coronavirus SARS-CoV-2-Tests mit einem negativen Ergebnis gesetzlich oder im Hygienekonzept verbindlich vorgeschrieben, hat der Gast die Kosten für diesen Test selbst zu tragen.
- Sind zur Gewährung des Zutritts zum Gelände andere Tests, Impfungen, Bestätigungen oder Voraussetzzungen verbindlich vorgeschrieben, hat der Gast diese in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu besorgen.
XII. Allgemeines
- Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden.
- Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Inhalt, Gestaltung, Länge und Lautstärke der Veranstaltung.
- Musikinstrumente der Besucher sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ausdrücklich erwünscht. Für Schäden an Instrumenten wird keine Haftung übernommen. Der Veranstalter stellt keine Lagermöglichkeiten für die Instrumente zur Verfügung.
- Für auftretende Gesundheitsschäden (insb. Gehörschäden) übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
- Der Veranstalter haftet nicht für auf dem Veranstaltungsgelände verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände.
- Jeder Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden.
- Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Der Veranstalter behält sich vor, das Programm ohne Vorankündigung zu ändern.
- Das Verstellen von Flucht- und Rettungswegen, Verkehrswegen, sowie Notausgängen mit Fahrzeugen und Zelten ist strengstens verboten. Der Veranstalter behält sich vor, die Fahrzeuge bzw. Gegenstände auf Kosten des Besuchers entfernen bzw. abschleppen zu lassen.
- Das Verteilen von Flyern, Promo-CDs, Gratisproben usw. ist auf dem Veranstaltungsgelände ohne Erlaubnis des Veranstalters verboten.
- Der Verkauf von Waren (z.B. jeglicher Art von Merchandise-Artikeln) ohne schriftliche Erlaubnis des Veranstalters ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verboten.
- Das Rauchen in Waldgebieten ist nicht gestattet. Ebenso ist das Entsorgen von Zigarettenstummeln im Wald verboten.
- Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Einbruch, Liegenlassen, Diebstahl, Feuer oder Naturereignisse entstehen.
- Es werden zu allen Punkten Kontrollen durchgeführt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Veranstaltungs-gelände (keine Erstattung des Eintrittspreises).
- Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter das Festivalgelände, den Zeltplatz oder Parkplatz vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters und Sicherheitspersonals ist unmittelbar Folge zu leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Sollten eine oder mehrere Bedingungen unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein, so lässt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt.
- Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.
Stand: März 2024